Sabbatjahr für Beamte
So einfach können Sie Ihre berufliche Auszeit realisieren
Beamte können eine Auszeit viel einfacher realisieren als Beschäftigte in der freien Wirtschaft. Das liegt in der Geschichte begründet, die ihnen bis heute einen klaren Vorteil verschafft. Wir von MEIERS WELTREISEN möchten Sie daher ermutigen, diese gesetzlichen Regelungen für Ihr Sabbatjahr zu nutzen. Gönnen Sie sich eine Auszeit, um Ihr Traumland zu bereisen, in Hotels mit Infinity-Pools die Seele baumeln zu lassen und die Welt zu sehen.
Sabbatjahr im öffentlichen Dienst
Beamte liegen klar im Vorteil gegenüber Beschäftigten in der freien Wirtschaft, wenn es um die Bewilligung eines Sabbaticals geht. Denn für das Sabbatjahr für Lehrkräfte, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gibt es in allen Bundesländern spezielle Regelungen. Dieser Umstand hat eine lange Tradition und ist historisch bedingt. Begonnen hat diese Geschichte im Bereich von Forschung und Lehre, in den 1980er Jahren setzte sie sich aufgrund der „Lehrerschwemme“ auch an den Schulen fort. Wegen des Überschusses an Lehrkräften wurden Sabbatjahre damals sehr gerne bewilligt.
Sabbatjahr und Sabbatical für Beamte: Welche Modelle eignen sich?
Es gibt viele Gründe für ein Sabbatjahr. Beamte haben dafür sogar noch mehr Anreize als andere Berufsgruppen. Denn ein Sabbatjahr für Angestellte im öffentlichen Dienst beziehungsweise Beamte unterliegt ganz klaren Länderrichtlinien, die allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren. Daher stimmen öffentliche Arbeitgeber einer Auszeit eher zu als in der freien Wirtschaft. Zur Anwendung kommen in der Regel Teilzeitbeschäftigungsmodelle. Wenn ein Beamter beispielsweise eine Auszeit von einem Jahr anstrebt, kann er über einen Zeitraum von drei Jahren als Teilzeitbeschäftigter arbeiten und 75 Prozent der Dienstbezüge erhalten. Die Arbeitszeit ändert sich dabei nicht. Im vierten Jahr nimmt der Beamte dann seine Auszeit und bezieht während des Sabbaticals weiterhin 75 Prozent seiner vorher üblichen Dienstbezüge. Die Ansparphase dauert in diesem Beispiel drei Jahre und die Freistellungsphase ein Jahr. Während des gesamten Bewilligungszeitraumes bezieht der Beamte sein auf 75 Prozent reduziertes Gehalt.
Dieses Teilzeitmodell kann individuell angepasst werden, sogar Teilzeitbeschäftigte können ein Sabbatjahr in Anspruch nehmen. Möglich ist auch, die Freistellung als unbezahlten Sonderurlaub zu vereinbaren.
Die Rechtsgrundlagen für Sabbaticals gelten für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gleichermaßen, Ausnahmen bestehen lediglich für die Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund). Eine weitere Ausnahme tritt auf, wenn dienstliche Gründe dem Sabbatjahr entgegenstehen. Beim Sabbatjahr für Bundesbeamte gilt, dass der Bewilligungszeitraum wenigstens drei Jahre betragen muss und acht Jahre nicht überschreiten darf.
Die Vorbereitung des Sabbatjahres für Beamte
Es gibt gerade im öffentlichen Dienst gute Gründe für ein Sabbatjahr, Beamte müssen aber unbedingt darauf achten, ihre Auszeit genau zu planen. Während des Sabbatjahrs sind Sie für Ihre Angehörigen wahrscheinlich nicht immer greifbar – die Unterstützung von Freunden und Verwandten sollte also gegeben sein. Um einen harmonischen Ablauf gewährleisten zu können, sollten also frühzeitig klärende Gespräche mit dem sozialen und beruflichen Umfeld stattfinden.
Ein anderer wichtiger Aspekt der Vorbereitungsphase ist die Finanzierung der Auszeit. Von größter Bedeutung ist die gründliche Kalkulation für das Sabbatjahr. Beamte erhalten zwar einen Teil ihrer Bezüge weiter, sollten aber dennoch genau durchrechnen, ob das Geld für alle Pläne ausreicht. Des Weiteren müssen Sie sich als Beamter erkundigen, welche Fristen im eigenen Bundesland gelten, und welche Formalitäten wann erledigt werden müssen. Je nach Sabbatical-Modell muss der Freigestellte sich auch um seinen Versicherungsschutz kümmern, bei den meist üblichen Teilzeitmodellen entfällt diese Pflicht allerdings.
Denken Sie auch daran, dass zuhause auch ohne Sie alles weiterlaufen muss. Sorgen Sie also gegebenenfalls für die Begleichung der Miete oder die Versorgung Ihrer Haustiere. Wenn Sie zur Deckung aller Kosten während des Sabbaticals einen Nebenjob annehmen möchten, müssen Sie dazu die Erlaubnis Ihres Dienstherrn einholen.
Gründe für ein Sabbatjahr als Beamter
Es gibt die verschiedensten Gründe für ein Sabbatjahr. Beamte nehmen eine solche Auszeit sehr häufig in Anspruch. Einer der Gründe kann die Verwirklichung einer lang ersehnten Rundreise sein, die im Rahmen des Sabbaticals mit MEIERS WELTREISEN in die Tat umgesetzt werden soll. Als Hightlight während eines Sabbaticals bieten sich luxuriöse Premiumhotels an, die zum Entspannen einladen.
Die Karriere ist ein weiterer möglicher Beweggrund für ein Sabbatjahr: Beamte können während dieser Zeit beispielsweise an einer umfassenden Weiterbildungsmaßnahme im In- oder Ausland teilnehmen. Manche Beamten nutzen das Sabbatical aber auch für den Übergang in den vorgezogenen Ruhestand.
Auch die Gesundheit kann eine Rolle spielen bei der Entscheidung für ein Sabbatjahr. Beamte nehmen beispielsweise eine Auszeit manchmal als Burn-out-Prophylaxe. Bei anderen kommt die soziale Komponente ins Spiel und sie nutzen das Sabbatical für ein ehrenamtliches Engagement.
Der Wiedereinstieg in den Dienstalltag nach dem Sabbatical als Beamter
Die Rückkehr ins Amt fällt nicht immer leicht. Manche Kollegen stehen der Auszeit vielleicht mit Vorbehalten gegenüber. Solche Ressentiments können Sie nur in Gesprächen ausräumen, die am besten schon vor Antritt des Sabbaticals stattfinden. Halten Sie auch während Ihres Sabbatjahres Kontakt zu den Kollegen – dann fällt der Wiedereinstieg leichter.
Überlegen Sie sich schon vorher gut, wie Sie in den Alltag zurückkehren wollen. Sie können mit Ihrem Dienstherrn vereinbaren, den gleichen Posten wieder antreten zu dürfen. Alternativ ist eine veränderte Dienstzeitregelung möglich, beispielsweise mit reduzierter Stundenzahl. Diese Option nehmen häufig Beamte in Anspruch, die das Sabbatjahr als Einstieg in einen vorgezogenen Ruhestand nutzen wollen.
Es kann sehr hilfreich sein, sich schon vorab wieder mit dem künftigen Tagesablauf vertraut zu machen. So schaffen Sie einen allmählichen Übergang. Sie haben im Sabbatjahr viel erlebt, viel gelernt und viel Positives aus der Zeit gezogen. Nehmen Sie diese Benefits mit in den Dienstalltag und zehren Sie so lange wie möglich von Ihrer Auszeit.
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