Sabbatical & Krankenversicherung
So regeln Sie das Thema Krankenversicherung im Sabbatjahr
Viele Deutschen träumen von einer beruflichen Auszeit. Denn dass Arbeits- und Privatleben im Einklang stehen, ist heutzutage für die meisten Arbeitnehmer wichtiger denn je. Mit einem Sabbatical – das viele für eine langersehnte Reise zum anderen Ende der Welt nutzen – möchten sie Erinnerungen für den Rest ihres Lebens schaffen und neue Kulturen, Länder und Menschen kennenlernen.
Doch damit das auch gelingt, sollten Sie das Sabbatjahr sorgfältig planen und vorbereiten. Anders als die deutsche Übersetzung Sabbatjahr vermuten lässt, muss es sich bei einem Sabbatical übrigens nicht zwingend um ein ganzes Jahr halten. Auch eine Auszeit von wenigen Wochen oder Monaten ist möglich. Ein wichtiges Thema, das bei der Planung oft in Vergessenheit gerät, ist die Regelung der Krankenversicherung im Sabbatical. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, was Sie für Ihre Krankenversicherung im Sabbatjahr beachten müssen und wie Sie während Ihres Ausstiegs auf Zeit optimal krankenversichert sind.
Richtig krankenversichert während des Sabbaticals
Seit April 2004 besteht in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Bundesbürger. Jeder Bundesbürger muss also eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen – das gilt auch während einer beruflichen Auszeit. Sobald Sie beginnen, Ihr Sabbatjahr zu planen, empfiehlt es sich, die Krankenkasse zu kontaktieren. Diese hat in der Regel jede Menge Informationsmaterial und kann konkrete Fragen beantworten.
Das Arbeitszeitmodell – so bleibt im Sabbatical die Krankenversicherung bestehen
Eine zentrale Rolle bei der Organisation von Sabbatical und Krankenversicherung spielt das Sabbatical-Modell, auf das Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen, also Ihr Beschäftigungsverhältnis. Die wohl einfachste – und deshalb auch so beliebte – Variante für die Krankenversicherung im Sabbatjahr ist das Arbeitszeitmodell. Hierbei verzichten Sie vor Ihrem Sabbatical auf einen Teil Ihres Gehalts und lassen sich diesen dann während Ihrer beruflichen Auszeit auszahlen. Am Beschäftigungsverhältnis ändert sich dabei nichts, sodass auch Ihre Krankenversicherungen wie gewohnt bestehen bleibt.
Die Übernahme der Krankenversicherung im unbezahlten Urlaub – wer muss zahlen?
Lässt sich das Arbeitszeitmodell für Ihr Sabbatical nicht realisieren, ist es auch möglich, dass Sie sich in Form von unbezahltem Urlaub eine Auszeit vom Job nehmen. Soll Ihr Sabbatical länger als vier Wochen dauern, können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen unbezahlten Urlaub einigen – das Beschäftigungsverhältnis wird während dieser Zeit stillgelegt. Da sich ein Sabbatical von weniger als vier Wochen jedoch kaum lohnt, um sich den Traum von einer Rund- oder Fernreise nach Afrika oder Indonesien zu erfüllen, entscheiden sich die meisten ohnehin für ein Sabbatical von mindestens sechs Wochen. In diesen Fällen ist das Modell des unbezahlten Urlaubs eine Option. Sie sind dann nicht mehr pflichtversichert, jedoch weiterhin krankenversichert. Waren Sie vorher gesetzlich krankenversichert, bleiben Sie automatisch als freiwilliges Mitglied versichert. Den monatlichen Beitrag hierfür müssen Sie währenddessen im vollen Umfang bezahlen.
Sabbatical und private Krankenversicherung
Sie können nicht nur als Angestellter eine berufliche Auszeit einlegen, sondern auch als selbstständiger Unternehmer oder Freelancer. In Hinblick auf Ihre Krankenversicherung im Sabbatical müssen Sie dabei grundsätzlich gar nichts beachten. Egal ob privat versichert oder freiwillig gesetzlich – während des Sabbaticals zahlen Sie wie gewohnt Ihre Beiträge zur Krankenversicherung bei vollem Versicherungsschutz.
Auslandskrankenversicherung im Sabbatical
Je nach Dauer und Aufenthaltsort, sollten Sie für zusätzlichen Krankenschutz sorgen und an eine Auslandskrankenversicherung fürs Sabbatical denken. Auch wenn Sie sich nur für wenige Wochen innerhalb der EU aufhalten, empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung im Sabbatical. So gehen Sie sicher, dass wirklich alle Kosten abgedeckt und sämtliche Leistungen erbracht werden. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen im Zielland zugesichert sind.
Bei einem längeren Aufenthalt außerhalb der EU sollten Sie vor Beginn Ihres Sabbaticals eine Reise- oder langfristige Auslandskrankenversicherung abschließen, um sich rundum abzusichern. Andernfalls können bei einem Krankheitsfall im Ausland schnell hohe Summen aufkommen, die Sie vielleicht sogar dazu zwingen, Ihr Sabbatjahr vorzeitig zu beenden. Reiseversicherungen gelten in der Regel bis zu einem Jahr und decken beinahe alle Länder weltweit ab. Nur in den USA und Kanada müssen Sie mit weiteren Zusatzkosten für die Krankenversicherung im Sabbatjahr rechnen. Wenn Sie länger als ein Jahr unterwegs sind, schließen Sie am besten eine langfristige Auslandskrankenversicherung ab.
Krankenversicherung im Sabbatjahr nicht unnötig bezahlen
Wenn Sie beabsichtigen, Deutschland für einen längeren Zeitraum zu verlassen und Ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in Deutschland haben, besteht die allgemeine Versicherungspflicht nicht mehr und Sie können sich von der Krankenversicherung abmelden.
Abmeldung der Krankenversicherung für das Sabbatjahr
Wenn Sie Ihre Krankenversicherung für Ihr Sabbatjahr abmelden möchten, müssen Sie kein Geld mehr an Ihre deutsche Krankenkasse zahlen und können somit Geld sparen. Gleichzeitig setzen Sie sich jedoch einem langwierigen bürokratischen Prozedere aus. Dieser lohnt sich nur dann, wenn Ihr Sabbatical länger als zwölf Monate andauern sollte.
Abschluss der Anwartschaftsversicherung
Sind Sie privat versichert und planen Sie, nach einem längeren Sabbatical nach Deutschland zurückzukehren und wieder in das System einzutreten, empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung. Diese garantiert Ihnen, das Wiederaufleben Ihres Versicherungsvertrags zu den ursprünglichen Bedingungen und spart Ihnen zusätzliche Kosten ein.
Das Wichtigste zum Sabbatical & Krankenversicherung zusammengefasst
- Im Arbeitszeitmodell bleiben Beschäftigungsverhältnis und gesetzliche Krankenversicherung wie gewohnt bestehen.
- Bei unbezahltem Urlaub sind Sie automatisch freiwillig gesetzlich versichert und müssen den Beitrag Ihrer Krankenversicherung im vollen Umfang selbst tragen.
- Sind Sie selbstständig und privat oder freiwillig gesetzlich versichert, ändert sich während Ihres Sabbaticals nichts an Ihrer Krankenversicherung.
- Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung für Ihr Sabbatical ab, um rundum abgesichert zu sein. Bei Aufenthalten bis zu zwölf Monaten empfiehlt sich eine Reisekrankenversicherung, bei längeren Aufenthalten eine langfristige Auslandskrankenversicherung.
- Planen Sie länger als zwölf Monate ein Sabbatical einzulegen und ist Ihr Hauptwohnsitz nicht mehr in Deutschland, können Sie Ihre Krankenversicherung in Deutschland kündigen. Sind sie privat versichert, empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung, die einen Wiedereintritt zu den gleichen Konditionen garantiert.
- Halten Sie bei der Planung Ihres Sabbaticals Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, um individuelle Fragen beantworten zu lassen und alle Konditionen zu klären.
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1 Infos zu flexiblen Storno-Optionen & umfassendem Sicherheitsmanagement sind unter folgendem Link zu finden.
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